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Rundfunkstaatsvertrag
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - Der Rundfunkbeitrag
Warum überhaupt Rundfunkgebühren?
In Artikel 5 I 2 GG ist die Freiheit des Rundfunks festgeschrieben. Es gibt heute viele private Rundfunksender. Daher hört mann immer wieder Stimmen, die sagen, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der über Gebühren finanziert wird, eigentlich überflüssig sei.
Dies ist sowohl politisch – wirtschaftlich als auch juristisch so nicht richtig.
Man kann in Italien gut verfolgen, was passiert wenn es keinen politisch unabhänigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Sondern statt dessen privatrechtlich organisierter und finanzierter Rundfunk den Markt beherrscht. In dem Fall besteht die Gefahr, dass einige wenige die Meinungshoheit bekommen und hieraus wirtschaftliche und sogar politische Macht ableiten können. Daher ist es für die Demokratie als Ganzes durchaus zweckmäßig und ein hohes Gut, dass ein – von politischer Einlussnahme wesentlich freier – Rundfunk besteht, der sich nicht in erster Linie nach den Wünschen der bezahlenden Privatwirtschaft richten muss.
Juristisch hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen festgestellt, dass aus der staatlich garantierten Rundfunkfreiheit folgt, dass die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu beanstanden ist. Insoweit wird auf das Urteil des BVerfG vom 4.11.1986, Az. – 1 BvF 1/84 – (BVerfGE 73, 118) verwiesen in welchem festgestellt wurde, dass:
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