GEBURTSTAGSWÜNSCHE whatsapp - Kurze Wünsche zum Geburtstag. Mit diesen kurzen Geburtstagswünschen kannst du dem Geburtstagskind auf elektronischem Wege alles Gute wünschen.



Thứ Tư, 11 tháng 1, 2017

rundfunkstaatsvertrag § 55

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rundfunkstaatsvertrag § 55,rstv gesetze im internet,55 rstv dejure,§ 10 mdstv,55 abs 2 estg,journalistisch-redaktionell gestalteten angeboten,§ 9a rstv,§§ 5 und 6 des telemediengesetzes,55 abs 2 sgb ix



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journalistisch-redaktionell gestalteten angeboten,§ 9a rstv,§§ 5 und 6 des telemediengesetzes,55 abs 2 sgb ix

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RStV: § 55 Informationspflichten und Informationsrechte - Bürgerservice




RStV: § 55 Informationspflichten und Informationsrechte - Bürgerservice

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Rundfunkstaatsvertrag - Recht NRW




Rundfunkstaatsvertrag - Recht NRW

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Impressumspflichten nach § 55 Abs.2 RStV - Blog-IT-Recht




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Anbieterkennung.de - Gesetzestexte: Telemediengesetz 




Anbieterkennung.de - Gesetzestexte: Telemediengesetz

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55 Abs. 2 RStV - Institut für Urheberrecht und Medienrecht





55 Abs. 2 RStV - Institut für Urheberrecht und Medienrecht







Viele Betreiber einer Website, die sich mit der Erstellung eines rechtssicheren Impressums befassen, werden zwangsläufig mit § 55 Abs.2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) konfrontiert. Allerdings bleibt es meist unklar, wann eine Angabe im Sinne der Vorschrift zu machen ist.

Der Gesetzeswortlaut ist wie folgt:

§ 55 Absatz 2 RStV

Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer

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